Bayerisches Staatsministerium fur Landesentwicklun
Autor(a) de Verfassungsschutzbericht Bayern 2008
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Obras de Bayerisches Staatsministerium fur Landesentwicklun
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Liebe Bürgerinnen und Bürger, 2019 war das Jahr eines bedeutungsvollen Doppeljubiläums: Am 23. Mai wurde das Grundgesetz 70 Jahre alt. Ein ehrwürdiger, ein freudiger Anlass, der zu Recht mit zahlreichen Festakten und Veranstaltungen landesweit gewürdigt wurde. Am 31. Juli gedachten wir zudem des 100. Jahrestages der Verabschiedung der Weimarer Reichsverfassung und damit der Geburtsstunde der ersten deutschen Demokratie. Wir können heute mit Stolz auf diese wichtigen Marksteine unserer Verfassungsgeschichte zurückblicken und Dankbarkeit empfinden für das Maß an Freiheit und Demokratie, an Sicherheit und Wohlstand, welches den Menschen in unserem Land durch das Grundgesetz schließlich zuteil wurde. Zu unserer aufgeklärten deutschen Erinnerungskultur gehört es jedoch auch, uns in diesen Momenten der Freude und Dankbarkeit stets auch das Grauen der menschenverachtenden NS-Diktatur zu vergegenwärtigen, die wie ein dunkles Band die Schicksale beider deutscher Demokratien miteinander verbindet. Die Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 besiegelte das Ende und damit auch das Scheitern der Weimarer Republik und läutete "die deutsche Katastrophe" ein, jene leidvollen Jahre, die geprägt waren von Diktatur, Krieg und dem Abgrund der Shoa. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes hatten den Zivilisationsbruch der nationalsozialistischen Diktatur als auch die Umstände des Scheiterns der Weimarer Republik klar und schmerzhaft vor Augen, als sie sich im Parlamentarischen Rat anschickten, eine neue staatliche Ordnung ins Leben zu rufen, die dauerhaft Demokratie und Freiheit schaffen und wahren sollte. Zu den vielen bemerkenswerten Merkmalen bundesdeutscher Verfassungsstaatlichkeit gehören seither insbesondere die hervorgehobene Stellung der Menschenwürde sowie das Prinzip der sogenannten "wehrhaften Demokratie", das es dem freiheitlichen-demokratischen Staat nicht nur erlaubt, sondern ihn dazu verpflichtet, sich gegen seine Feinde zu wehren. Wenn heute ein bekannter Rechtsextremist die KZ-Gedenkstätte Dachau als Kulisse für seine menschenverachtende Agitation missbraucht und versucht, diese online zu verbreiten, wenn Rechtsextremisten weiterhin völkische und kollektivistische Ideale propagieren und mit ihrer gegen die Menschenwürde gerichteten Agitation versuchen, in die Stadt- und Gemeinderäte sowie in die Parlamente vorzudringen, wenn Linksextremisten unter dem Deckmantel bürgerlich anschlussfähiger Themen versuchen, ihre Gewalt- und Feindbildideologien zu legitimieren, wenn Islamisten sich bemühen, gesellschaftliche Konflikte zu schüren und Menschen unterschiedlicher Glaubensrichtungen gegeneinander auszuspielen und wenn extremistische Gewalt schließlich auch Menschenleben bedroht oder auslöscht, dann es dies: Feinde von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit existieren nach wie vor. Ihre Bestrebungen, die sich gegen die freiheitlche-demokratische Grundordnung richten, stellen auch nach über 70 Jahren Grundgesetz eine anhaltende Bedrohung dar. Eine Bedrohung, die heute unter den Bedingungen der Digitalisierung möglicherweise sogar vielseitiger und staats- und demokratiegefährdender denn je ist. Die gültige Verfassung des Freistaates Bayern trat bereits am 8.Dezember 1946 in Kraft. In ihrer Präambel hebt sie das "Trümmerfeld" hervor, zu dem eine "Staats- und Gesellschaftsordnung ohne Gott, ohne Gewissen und ohne Achtung der Würde des Menschen" geführt hatte. Mit dieser kraftvollen Formulierung verweist die bayerische Verfassung nicht nur auf den tatsächlichen Zustand der zerstörten deutschen und bayerischen Städte zum Ende des Zweiten Weltkrieges, sondern auch auf das geistig-moralische Trümmerfeld des Nationalsozialismus. Das Bild des "Trümmerfeldes" sollte uns nach wie vor Anlass zum demutsvollen Erinnern als auch zum entschlossenen Entreten für unsere freiheitliche-demokratische Verfassungsordnung sein. München, im April 2020 (Dr. Burkhard Körner, Präsident des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz)… (mais)